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Keine Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure im Senegal
Meta
17.11.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 17.11.2016, Az. M 17 K 16.32990 (REWIS RS 2016, 2186)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 2186
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Senegal ist sicherer Herkunftsstaat
Keine Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure im Senegal
Übergriffe durch Private in dem sicheren Herkunftsstaat Senegal
Bedrohung durch nichtstaatliche Akteure begründet im Senegal keine asylerhebliche Verfolgung
Keine mangelnde Schutzfähigkeit oder -willigkeit des senegalesischen Staates
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