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Übergriffe durch Private in dem sicheren Herkunftsstaat Senegal
Meta
09.12.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 09.12.2016, Az. M 17 K 16.33060 (REWIS RS 2016, 993)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 993
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Senegal ist sicherer Herkunftsstaat - Asylantrag offensichtlich unbegründet
Bedrohung durch nichtstaatliche Akteure begründet im Senegal keine asylerhebliche Verfolgung
Senegal ist ein sicherer Herkunftsstaat
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag - sicherer Herkunftsstaat Senegal mit inländischer Fluchtalternative
Erfolgloser Asylantrag mangels Verfolgung bei Ausreise aus wirtschaftlichen Gründen
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