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Zulässiger Verzicht auf Ansprüche aus Betriebsvereinbarung in einer als Tatsachenvergleich auszulegenden Generalquittung
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Zulässiger Verzicht auf Ansprüche aus Betriebsvereinbarung in einer als Tatsachenvergleich auszulegenden Generalquittung
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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27.10.2015
LArbG München
Urteil
Zitiervorschlag: LArbG München, Urteil vom 27.10.2015, Az. 6 Sa 666/15 (REWIS RS 2015, 3233)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 3233
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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