VG Ansbach, Urteil vom 16.05.2017, Az. AN 1 K 16.01323

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Gegenstand

Versäumung der Jahresfrist zur Beihilfebeantragung - Keine Informationspflicht des Dienstherrn


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 1 K 16.01323

16.05.2017

VG Ansbach

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 16.05.2017, Az. AN 1 K 16.01323 (REWIS RS 2017, 10834)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 10834

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