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Ausbildungsförderung, Leistungen, Rückforderung, Bescheid, Einkommen, Lebensunterhalt
Meta
13.10.2015
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 13.10.2015, Az. Au 3 K 15.912 (REWIS RS 2015, 3995)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 3995
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen nicht angegebener Mittel aus einem behaupteten Treuhandvertrag bzw. Nießbrauchsverhältnis
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