18. Kammer | REWIS RS 2021, 9661
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
11.01.2021
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 18. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: L
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 11.01.2021, Az. 18 L 1703/20 (REWIS RS 2021, 9661)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 9661
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Prüfungsanordnung nach dem Geldwäschegesetz, Eigenschaft eines Rechtsanwalts als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz, angestellter Rechtsanwalt, Beteiligung …
18 L 769/23 (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen)
Zuständigkeit der Notarsenate für Rechtsstreitigkeiten über Amtsgeschäfte eines Notars nach Geldwäschegesetz
14 L 2149/21 (Verwaltungsgericht Köln)
18 StL 6/23 (LG Nürnberg-Fürth)
Unterscheidung zwischen Mitwirkungspflicht bei einer Vermittlung (§ 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG) und Auskunftspflicht …