Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.11.2012, Az. IV ZR 176/10

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2012, 1005

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen


BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IV ZR 176/10
vom

26. November 2012

in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der IV.
Zivilsenat des [X.] hat durch die [X.] Richterin [X.], [X.], [X.], die Richterin
[X.] und [X.]
Karczewski

am 26.
November 2012

gemäß §
552a ZPO einstimmig beschlossen:

Die Revision gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des [X.] vom 27.
Juli 2010 wird auf Kosten des [X.] zurückgewiesen.

Streitwert: bis 22.000

Gründe:

Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen nicht vor. Sie hat auch keine Aussicht auf Erfolg. Darauf ist der Kläger mit dem Beschluss des Senats vom 27.
September 2012 hingewiesen worden.

Die weiteren Ausführungen der Revision im Schriftsatz vom 8.
November 2012 geben keinen Anlass zu einer abweichenden Beurtei-lung. Die in dieser Stellungnahme angeführten Gesichtspunkte hat der Senat bei Erlass des Hinweisbeschlusses, auf den Bezug genommen
wird, berücksichtigt. Insbesondere hat sich der Senat mit der Rüge des [X.]
befasst, die Berechnung seiner Startgutschrift verletze ihn in seinen Grundrechten aus Art.
3 Abs.
1 und Art.
6 Abs.
1 GG. Soweit der 1
2
-
3
-

Kläger beanstandet, das durch seine Eheschließung nach dem
Umstel-lungsstichtag erhöhte [X.] sei außer [X.] gelassen worden, verkennt er, dass der Bedarf der Versicherten seit der System-änderung nicht mehr maßgeblich für die Berechnung der Zusatzversor-gung ist.

[X.]

[X.] [X.]

[X.] Dr.
Karczewski
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 20.11.2009 -
6 O 41/09 -

O[X.], Entscheidung vom 27.07.2010 -
12 [X.] -

Meta

IV ZR 176/10

26.11.2012

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.11.2012, Az. IV ZR 176/10 (REWIS RS 2012, 1005)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 1005

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.