ArbG Nürnberg, Urteil vom 28.04.2021, Az. 13 Ca 4560/20

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Gegenstand

Schadensersatz, Behinderung, Bewerber, Arbeitgeber, Ermessen, Verbeamtung, Auslegung, Frist, Einstellung, Klage, Rechtsweg, Bewerbung, Bestimmtheit, Klagefrist, Frankfurt Main, Ermessen des Gerichts, ausgeschriebene Stelle


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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13 Ca 4560/20

28.04.2021

ArbG Nürnberg

Urteil

Sachgebiet: Ca

Zitier­vorschlag: ArbG Nürnberg, Urteil vom 28.04.2021, Az. 13 Ca 4560/20 (REWIS RS 2021, 10009)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 10009


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 13 Ca 4560/20

ArbG Nürnberg, 13 Ca 4560/20, 28.04.2021.


Az. 8 AZR 212/22

Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 212/22, 23.11.2023.


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Referenzen
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Zitiert

8 AZR 662/13

4 AZR 421/15

8 AZR 370/09

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