VGH München, Entscheidung vom 17.03.2023, Az. 10 CE 23.489

10. Senat | REWIS RS 2023, 1684

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Gegenstand

Einstweiliger Rechtsschutz, Abschiebungsschutz, Verhältnis von § 123 Abs. 1 VwGO und § 80 Abs. 5 VwGO, Rechtsschutz bei Einwand einer noch nicht abgelaufenen Ausreisefrist, Auslegung einer Ausreisefrist von „30 Tagen nach Vollziehbarkeit des Bescheids“ bei Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und gleichzeitiger Ausweisung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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10 CE 23.489

17.03.2023

VGH München 10. Senat

Entscheidung

Sachgebiet: CE

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 17.03.2023, Az. 10 CE 23.489 (REWIS RS 2023, 1684)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 1684

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