Bundesarbeitsgericht, Anerkenntnisurteil vom 23.08.2011, Az. 3 AZR 664/09

3. Senat | REWIS RS 2011, 3799

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Gegenstand

Anerkenntnisurteil - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe


Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des [X.] vom 12. Juni 2009 - 4 Sa 888/08 - aufgehoben.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des [X.] vom 16. April 2008 - 10 Ca 7399/07 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Meta

3 AZR 664/09

23.08.2011

Bundesarbeitsgericht 3. Senat

Anerkenntnisurteil

Sachgebiet: AZR

vorgehend ArbG Köln, 16. April 2008, Az: 10 Ca 7399/07, Urteil

Zitier­vorschlag: Bundesarbeitsgericht, Anerkenntnisurteil vom 23.08.2011, Az. 3 AZR 664/09 (REWIS RS 2011, 3799)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 3799


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 3 AZR 664/09

Bundesarbeitsgericht, 3 AZR 664/09, 23.08.2011.


Az. 10 Ca 7399/07

Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 7399/07, 16.04.2008.


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