22. Zivilsenat | REWIS RS 2021, 10216
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
21.09.2021
Oberlandesgericht Köln 22. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: U
Vorgehend: Landgericht Bonn, 9 O 155/20
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 21.09.2021, Az. 22 U 63/21 (REWIS RS 2021, 10216)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 10216
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Landgericht Bonn, 9 O 155/20, 29.03.2021.
Oberlandesgericht Köln, 22 U 63/21, 21.09.2021.
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Verjährung eines Schadensersatzanspruchs im Falle eines vom "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeugs bei Klageerhebung im Jahr 2019
19 U 25/20 (Oberlandesgericht Köln)
Fehlerhaftigkeit der Angaben zur Berechnungsmethode des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung
13 U 3256/17 Bau (OLG München)
Schätzung der für Architektenhonorar anrechenbaren Kosten bei früher Kündigung
7 U 82/19 (Oberlandesgericht Köln)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.