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Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und sonstigen Bezügen bei der Elterngeldbemessung
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30.04.2019
Urteil
Zitiervorschlag: LSG München, Urteil vom 30.04.2019, Az. L 9 EG 44/18 (REWIS RS 2019, 7705)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 7705
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Elterngeld: Keine Berücksichtigung von Provisionen bei der Berechnung des Elterngeldes
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Elterngeldrecht
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