11. Senat | REWIS RS 2023, 3229
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Pflicht zur Berücksichtigung familiärer Bindungen und des Gesundheitszustands beim Erlass einer Abschiebungsandrohung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Vorabentscheidung des Europäischen, Gerichtshofs vom 15. Februar 2023 (C-484/22), Grundsätzliche Bedeutung (verneint)
Meta
05.06.2023
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 05.06.2023, Az. 11 ZB 23.30200 (REWIS RS 2023, 3229)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 3229
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 L 847/22.A (Verwaltungsgericht Minden)
Asylantrag offensichtlich unbegründet, Abschiebungsandrohung, Kindeswohl, familiäre Bindungen, Aufenthaltsgestattungen von Mitgliedern der Kernfamilie, Abwägung im Einzelfall, …
15a K 4469/22.A (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen)
Irak, vorläufiger Rechtsschutz, Eilrechtsschutz gegen eine Abschiebungsandrohung, offensichtliche Unbegründetheit eines Asylantrags (verneint)
9a K 250/21.A (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen)
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