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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen; Freistellungserklärung; Fristverlängerung
Der von der Klägerin aufgeworfenen - und vom Berufungsgericht verneinten - Frage, ob eine Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG Bedeutung - und gegebenenfalls welche - für die im Rahmen des § 18 Abs. 3 BImSchG zu prüfende Voraussetzung hat, dass die beantragte Fristverlängerung den Zweck des Gesetzes nicht gefährdet, kommt grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Ihre Beantwortung hängt u.a. davon ab, was bestandskräftiger Gegenstand der Freistellungserklärung ist und damit an deren (möglicher) Bindungswirkung teil hat.
Die Festsetzung des Streitwerts beruht für das Beschwerdeverfahren auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 GKG, für das Revisionsverfahren auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Meta
7 B 44/09, 7 B 44/09 (7 C 2/10)
04.03.2010
Bundesverwaltungsgericht 7. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 29. Mai 2009, Az: 22 B 08.714, Urteil
§ 15 Abs 2 S 2 BImSchG, § 18 Abs 3 BImSchG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 04.03.2010, Az. 7 B 44/09, 7 B 44/09 (7 C 2/10) (REWIS RS 2010, 8752)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 8752
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
7 C 2/10 (Bundesverwaltungsgericht)
Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; Änderung einer Anlage; Regelungsinhalt der Freistellungserklärung; Bindungswirkung der Freistellungserklärung
RN 7 S 18.1756 (VG Regensburg)
Eilrechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Freistellungserklärung durch einen Umweltverband
Bescheid, Ermessen, Genehmigung, Kostenentscheidung, Erledigung, Beschwerdeverfahren, Zeitpunkt, Verfahren, Anlagenbetreiber, Streitwertfestsetzung, Klage, Umweltrecht, Kostentragung, Beurteilung, aufschiebende …
7 C 7/11 (Bundesverwaltungsgericht)
Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage; Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG; Nachbarschutz
7 B 38/09 (Bundesverwaltungsgericht)
Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Rechtsposition gemäß § 18 Abs. 3 BImSchG; übergeleitete Anlage; angezeigte Anlage
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