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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Keine Umdeutung einer unzulässigen Berufung in Antrag auf Zulassung der Berufung
Meta
30.11.2015
Entscheidung
Sachgebiet: B
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 30.11.2015, Az. 15 B 15.2137 (REWIS RS 2015, 1533)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 1533
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Unstatthaftes Rechtsmittel - Ausdrückliche Bezeichnung als "Berufung" lässt keinen Raum für anderweitige Auslegung der Rechtsmittelschrift
Unzulässige Berufung anstelle Antrags auf Zulassung der Berufung
Berufung als unstatthaftes Rechtsmittel, Auslegung, Umdeutung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung (verneint)
Keine Auslegung einer "Berufung" in einen "Antrag auf Zulassung der Berufung"!
15 B 18.1087, 15 ZB 18.1233 (VGH München)
Keine Umdeutung eines als Berufung ausdrücklich bezeichneten Rechtsmittels in einen Antrag auf Zulassung der Berufung