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Unechte Rückwirkung des § 60 Abs. 8 S. 3 AufenthG ist verfassungsrechtlich zulässig
Meta
25.09.2017
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 25.09.2017, Az. 20 ZB 17.30282 (REWIS RS 2017, 4837)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 4837
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Asylrecht, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Widerruf der Flüchtlingseigenschaft, vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit Vergewaltigung, Wiederholungsgefahr …
Verbot der Doppelbestrafung steht Widerruf der Asylanerkennung nicht entgegen
Widerruf von Familienasyl wegen Straffälligkeit
Widerruf der Flüchtlingseigenschaft
5 L 766/20.A (Verwaltungsgericht Aachen)
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