Landgericht Dortmund, Urteil vom 08.06.2021, Az. 37 KLs 27/20

37. große Strafkammer | REWIS RS 2021, 5177

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

37 KLs 27/20

08.06.2021

Landgericht Dortmund 37. große Strafkammer

Urteil

Sachgebiet: KLs

Zitier­vorschlag: Landgericht Dortmund, Urteil vom 08.06.2021, Az. 37 KLs 27/20 (REWIS RS 2021, 5177)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 5177


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 37 KLs 27/20

Landgericht Dortmund, 37 KLs 27/20, 08.06.2021.


Az. 4 StR 387/21

Bundesgerichtshof, 4 StR 387/21, 07.12.2021.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

32 KLs 8/20 (Landgericht Dortmund)


39 Ks 24/22 (Landgericht Dortmund)


22 KLs-920 Js 208/21-23/21 (Landgericht Bonn)


3 StR 318/21 (Bundesgerichtshof)

Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge wegen Nichtberücksichtigung des im Wege des Selbstleseverfahrens eingeführten polizeilichen Tatortbefundberichts; Inbegriffsrüge


102 KLs 31/20 (Landgericht Köln)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.