Aktenzeichen 4 StR 387/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:071221B4STR387.21.0
RCN:
RCN7ELMQX5225A55SF

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.12.2021

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Berufungsurteil: Behandlung einer Führerscheinentziehung aus einem Strafbefehl und der zum Zeitpunkt der Verkündung des Berufungsurteils bereits abgelaufenen Sperrfrist

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Verfahrensgang

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Az. 37 KLs 27/20
Landgericht Dortmund, 37 KLs 27/20, 08.06.2021.
Az. 4 StR 387/21
Bundesgerichtshof, 4 StR 387/21, 07.12.2021.
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