VGH München, Entscheidung vom 11.05.2023, Az. 20 CE 23.626

20. Senat | REWIS RS 2023, 2430

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Gegenstand

Nahrungsergänzungsmittel, neuartiges Lebensmittel, nicht zugelassener Stoff im Anwendungsbereich der Vorschriften des LFGB


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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20 CE 23.626

11.05.2023

VGH München 20. Senat

Entscheidung

Sachgebiet: CE

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 11.05.2023, Az. 20 CE 23.626 (REWIS RS 2023, 2430)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 2430

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