22. Zivilkammer | REWIS RS 1996, 29
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12.04.1996
Landgericht Duisburg 22. Zivilkammer
Beschluss
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: Landgericht Duisburg, Beschluss vom 12.04.1996, Az. 22 T 58/96 (REWIS RS 1996, 29)
Papierfundstellen: REWIS RS 1996, 29
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(Ein Taxi ist kein "öffentliches Verkehrsmittel" i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG)
15 W 351/98 (Oberlandesgericht Hamm)
1 M 1131/17 (Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße)
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