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PDF anzeigen[X.] ZB 27/02vom24. April 2002in dem [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 24. April 2002 durch [X.] Richterin [X.] und [X.], [X.],[X.] und [X.]:Der Senatsbeschluß vom 20. März 2002 wird gemäß § 319 Abs. 1ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin geändert, daß im vier-ten Absatz der Gründe die Worte "Amts- und" entfallen.Hahne[X.][X.][X.]Ahlt
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24.04.2002
Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.04.2002, Az. XII ZB 27/02 (REWIS RS 2002, 3503)
Papierfundstellen: REWIS RS 2002, 3503
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