Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.04.2002, Az. XII ZB 27/02

XII. Zivilsenat | REWIS RS 2002, 3503

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] ZB 27/02vom24. April 2002in dem [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 24. April 2002 durch [X.] Richterin [X.] und [X.], [X.],[X.] und [X.]:Der Senatsbeschluß vom 20. März 2002 wird gemäß § 319 Abs. 1ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin geändert, daß im vier-ten Absatz der Gründe die Worte "Amts- und" entfallen.Hahne[X.][X.][X.]Ahlt

Meta

XII ZB 27/02

24.04.2002

Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.04.2002, Az. XII ZB 27/02 (REWIS RS 2002, 3503)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2002, 3503

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.