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Kein Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes wegen einer zumutbaren innestaatlichen Schutzalternative in Kabul
Meta
18.07.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 18.07.2017, Az. Au 5 K 17.32878 (REWIS RS 2017, 7848)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 7848
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Afghanistan - Erfolglose Asylklage eines erwachsenen arbeitsfähigen Mannes
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