LSG München, Entscheidung vom 04.05.2016, Az. L 11 AS 238/16 B ER

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Gegenstand

Unzulässige Beschwerde im einstweiligen Rechtschutzverfahren, wenn die Berufung in der Hauptsache der Zulassung bedarf


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

L 11 AS 238/16 B ER

04.05.2016

LSG München

Entscheidung

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: LSG München, Entscheidung vom 04.05.2016, Az. L 11 AS 238/16 B ER (REWIS RS 2016, 11806)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 11806

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