VG Ansbach, Entscheidung vom 29.01.2024, Az. AN 3 S 23.2625

3. Kammer | REWIS RS 2024, 472

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Gegenstand

Baurecht;, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz durch Standortgemeinde;, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung;, Begriff der bauaufsichtlichen Zulassung i.S.v. § 212a Abs. 1 BauGB;, Rechtsnatur der sanierungsrechtlichen Genehmigung;, Dachform und Anordnung der Fenster als Kriterien des Einfügens und der Beeinträchtigung des Ortsbilds nach § 34 Abs. 1 BauGB (verneint);, Beachtlichkeit einer Ortsgestaltungsrichtlinie im Rahmen der Beurteilung des Einfügens und der Beeinträchtigung des Ortsbilds (verneint);, Konkretisierung der Sanierungsziele durch Ortsgestaltungsrichtlinie (verneint);, Art. 67 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BayBO als Vorschrift des intendierten Ermessens;, Unbeachtlichkeit eines Anhörungsmangels im sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahren (bejaht);, Anhörungserfordernis im sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahren als absolutes Verfahrensrecht (verneint);


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 3 S 23.2625

29.01.2024

VG Ansbach 3. Kammer

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 29.01.2024, Az. AN 3 S 23.2625 (REWIS RS 2024, 472)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 472

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III ZR 29/10

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