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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Aus den schwierigen Lebensverhältnissen in Senegal ergibt sich kein Abschiebungsverbot
Meta
10.11.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 10.11.2016, Az. M 10 S 16.33715 (REWIS RS 2016, 2573)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 2573
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Krankheit kein Abschiebungsverbot
Keine abweichende Bewertung des Senegal als sicherer Herkunftsstaat (Anlage II zu § 29a Abs. 2 …
Senegal ist ein sicherer Herkunftsstaat
Die allgemein harten Lebensbedingungen im Senegal begründen kein Abschiebungsverbot
Kein Verbot der Abschiebung in sicheren Herkunftsstaat Senegal