21. Zivilsenat | REWIS RS 2008, 2602
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28.07.2008
Oberlandesgericht Düsseldorf 21. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: W
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2008, Az. I-21 W 9/08 (REWIS RS 2008, 2602)
Papierfundstellen: REWIS RS 2008, 2602
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VI ZB 64/05 (Bundesgerichtshof)
Klageveranlassung wegen fehlender Berufung auf Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 Abs. 1 S. 1 BGB
6 W 1/07 (Oberlandesgericht Köln)
2 W 10/18 (Oberlandesgericht Köln)
V ZB 93/18 (Bundesgerichtshof)
Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Anerkennung nach Verstreichenlassen der Klageerwiderungsfrist bei in unschlüssiger Weise erhobener Klage
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