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Erfordernis einer unmittelbaren objektiven Gesundheitsgefahr für das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
Meta
09.12.2015
LArbG Nürnberg
Entscheidung
Zitiervorschlag: LArbG Nürnberg, Entscheidung vom 09.12.2015, Az. 4 TaBV 13/14 (REWIS RS 2015, 943)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 943
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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