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Subsidiärer Schutz in sicherem Drittstaat steht in Altfällen einer zusätzlichen Zuerkennung von Flüchtlingsschutz nicht entgegen
Meta
04.08.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 04.08.2016, Az. M 11 K 15.31006 (REWIS RS 2016, 7085)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 7085
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Aufhebung einer Abschiebungsanordnung
AN 3 K 14.30182, AN 3 K 15.50594 (VG Ansbach)
VG Ansbach: Asylantrag, AufenthG, Treffer, Sudan, Geschäftszeichen, Einzelrichterin, Rechtsquelle, Außenstelle, Unterabsatz, Mitgliedsstaat, Umdeutung, Selbsteintritt, ohne …
AN 3 K 14.30182, AN 3 K 15.50594 (VG Ansbach)
Keine Unzulässigkeitsentscheidung bei subsidiärem Schutzstatus im Mitgliedsstaat bei vor dem 20. Juli 2015 gestellten Asylanträgen
Lediglich subsidiärer Schutz ohne Flüchtlingszuerkennung im sicheren Drittstaat
Erfolgreiche Klage gegen die Ablehnung eines vor dem 20. Juli 2015 gestellten Asylantrags als unzulässig
Keine Referenz gefunden.
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