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Unvollständiges oder fehlerhaftes Aufnahmeersuchen wahrt nicht die Frist - Systemische Mängel des ungarischen Asylsystems
Meta
08.07.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 08.07.2016, Az. M 8 S 16.50302 (REWIS RS 2016, 8492)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 8492
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Erfolgreicher Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung nach Ungarn im Rahmen des Dublin-Verfahrens
Der Rückführung nach Ungarn stehen derzeit keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen entgegen
Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel im ungarischen Asylverfahren
Systemische Mängel des Asylverfahrens in Ungarn wegen Gefahr der Zurückschiebung nach Serbien
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen in Ungarn