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Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel im ungarischen Asylverfahren
Meta
20.09.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 20.09.2016, Az. M 18 S 16.50549 (REWIS RS 2016, 5251)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 5251
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Rechtmäßige Abschiebungsanordnung nach Ungarn - Keine systemischen Mängel
Abschiebungsanordnung nach Ungarn - Keine systemischen Mängel im dortigen Asylverfahren
Der Rückführung nach Ungarn stehen derzeit keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen entgegen
Keine systemischen Mängel bei Aufnahmebedingungen und Asylverfahren in Ungarn
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen in Ungarn
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