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Risikoschwangerschaft als Abschiebungshindernis
Meta
27.06.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 27.06.2016, Az. W 2 K 16.50065 (REWIS RS 2016, 9256)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 9256
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Temporäres Abschiebungshindernis wegen Risikoschwangerschaft
Erfolgreicher Abänderungsantrag zu Dublin-Bescheid: Vorübergehende Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen Schwangerschaft
Keine Abschiebung im Mutterschutz
Es bestehen keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen in Polen
Dublin-Verfahren (Italien)
Keine Referenz gefunden.
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