24. Senat | REWIS RS 2024, 1498
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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Beihilfe, Hilfsmittel, Allergikerbettwäsche, Encasings aus milben- und milbenallergenundurchlässigem Spezialmaterial, keine Beihilfe für Gegenstände, die der allgemeinen Lebenshaltung unterliegen.
Meta
19.03.2024
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 19.03.2024, Az. 24 ZB 23.2224 (REWIS RS 2024, 1498)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 1498
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Beihilfe für Gegenstände, die der allgemeinen Lebenshaltung unterliegen.
Liege-Dreirad ist nicht beihilfefähig
Kein Beihilfeanspruch für sensomotorische Einlagen sowie Bequem-/Komfortschuhe
Zur Ausschlussfrist für den Beihilfeanspruch; Beihilfefähigkeit von Hautpflegemitteln
Kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfe zu Nahrungsergänzungsmittel