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Asyl, Armenien: Gewährleistung der medizinischen Versorgung und des Existenzminimums
Meta
27.08.2018
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Entscheidung vom 27.08.2018, Az. W 8 S 18.31741 (REWIS RS 2018, 4419)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 4419
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Erfolgloser Eilantrag gegen Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet
Kein Abschiebungsverbot - Gewährleistung der medizinischen Versorgung in Armenien
Armenien, Abschiebungsverbot, terminale Niereninsuffizienz, grundsätzliche Behandlungsmöglichkeiten in Armenien, Behandelbarkeit im Einzelfall nicht rechtzeitig gewährleistet
Unzulässiger und unbegründeter vorläufiger Rechtsschutzantrag wegen gesundheitsbedingter Abschiebungshindernisse betreffend Armenien
Abschiebungsandrohung nach Armenien trotz Erkrankung
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