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Kein Vorrang für Radfahrer auf Fußgängerüberweg
Meta
06.10.2016
Urteil
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 06.10.2016, Az. 2 S 8390/15 (REWIS RS 2016, 4366)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 4366
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
angemessenes Schmerzensgeld, Fahrbahn, Fußgängerüberwege, Geschwindigkeit, Minderung, Mithaftung, Wiederbeschaffungswert
2 O 8806/16 (LG Nürnberg-Fürth)
Zur Haftungsverteilung bei einer Klage des Leasingnehmers aus dem Recht des Leasingnehmers: Kollision eines bevorrechtigten …
Anforderungen an die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht
9 U 157/21 (Oberlandesgericht Hamm)
I-1 U 278/06 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
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