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Fehlende Glubwürdigkeit wegen Identitätstäuschung - Widerlegung der Verumutungswirkung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EG wegen positiver politscher Entwicklungen in Äthiopien
Meta
20.02.2019
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Regensburg, Urteil vom 20.02.2019, Az. RO 2 K 18.33013 (REWIS RS 2019, 10080)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 10080
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
RN 2 K 17.32492 (VG Regensburg)
Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung in Äthiopien nach Teilnahme und erlittener Verletzung bei früherer Demonstration
RO 2 K 17.33894 (VG Regensburg)
Keine Verfolgung exilpolitisch tätiger Oromo in Äthiopien
RO 2 K 17.32132 (VG Regensburg)
Ein Oromo wird in Äthiopien nicht aufgrund seiner Ethnie verfolgt
RO 2 K 17.32132 (Verwaltungsgericht Regensburg)
Grundsätzliches Fehlen einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung in Äthiopien bei Vorverfolgung und exilpolitischer Betätigung