9. Senat | REWIS RS 2017, 15715
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1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des [X.] vom 2. März 2016 - 1 [X.]/15 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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14.02.2017
Urteil
Sachgebiet: AZR
vorgehend ArbG Neunkirchen, 23. April 2015, Az: 3 Ca 1036/14, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.02.2017, Az. 9 AZR 391/16 (REWIS RS 2017, 15715)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 15715
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Kostentragung bei Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine zulässige Anschlussrevision nach Rücknahme der Revision
IV R 11/19 (IV R 27/14), IV R 11/19, IV R 27/14 (Bundesfinanzhof)
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Zur Begründung einer Revision durch Bezugnahme auf die Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde
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