Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 08.12.2010, Az. IV ZR 113/08

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2010, 651

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[X.] BESCHLUSS IV ZR 113/08vom 8. Dezember 2010 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des [X.] hat am 8. Dezember 2010 durch [X.], die Richterin Dr. Kessal-Wulf, [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Der Leitsatz hinsichtlich des Beschlusses vom 15. Sep-tember 2010 wird dahingehend berichtigt, dass es so-wohl in der Normenzeile als auch im Text statt § 4 I Nr. 6 a 1. Halbsatz richtig heißt § 4 I Nr. 6 b 1. Halbsatz [X.] Dr. Kessal-Wulf [X.] [X.]

[X.]

Meta

IV ZR 113/08

08.12.2010

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 08.12.2010, Az. IV ZR 113/08 (REWIS RS 2010, 651)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 651

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Referenzen
Wird zitiert von

20 U 139/14

Zitiert

IV ZR 113/08

15 U 154/07

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