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Unzureichenden Sprachkenntnisse müssen im Rahmen des § 9 Abs. 2 S. 3 AufenthG ihre Ursache in der Krankheit oder Behinderung selbst haben
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Unzureichenden Sprachkenntnisse müssen im Rahmen des § 9 Abs. 2 S. 3 AufenthG ihre Ursache in der Krankheit oder Behinderung selbst haben
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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16.01.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 16.01.2017, Az. W 7 K 16.725 (REWIS RS 2017, 17309)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 17309
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