3. Zivilkammer | REWIS RS 2020, 6023
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21.09.2020
Landgericht Detmold 3. Zivilkammer
Beschluss
Sachgebiet: T
Nachgehend: Bundesgerichtshof, XIII ZB 69/20
Zitiervorschlag: Landgericht Detmold, Beschluss vom 21.09.2020, Az. 03 T 120/18 (REWIS RS 2020, 6023)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 6023
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Umfang der Prüfungspflicht des Haftrichters bei der Anordnung von Abschiebungshaft
Zurückschiebehaft wegen Entziehungsabsicht
Haftanordnung ist nicht wegen Verstoßes gegen Art. 9 RL 2013/33/EU aufzuheben
4 T 2163/16, 4 T 2295/16 (LG Traunstein)
Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus
Verlängerung der Sicherungshaft wegen Vernichtung des Passes