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Genehmigung eines Omnibuslinienverkehrs
Meta
08.03.2016
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 08.03.2016, Az. 11 ZB 15.1901 (REWIS RS 2016, 14912)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 14912
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Konkurrentenklage, Personenbeförderungsrecht, Parallelbedienungsverbot, Beurteilungsspielraum, Bushaltestelle, Schüler, Verkehrsbeziehung, Drittanfechtungsklage, Beigeladener, Prognosespielraum, Einzugsbereich, Verkehrsbedienung
Konkurrentenklage um Linienverkehrsgenehmigung für Busse
8 C 33/20 (Bundesverwaltungsgericht)
Versagung einer Linienverkehrsgenehmigung wegen unvollständiger Bedienung des Schulverkehrs
Konkurrentenklage wegen Linienverkehrsgenehmigung
3 C 14/09 (Bundesverwaltungsgericht)
Genehmigung eines Parallelverkehrs im Linienverkehr; befriedigende Verkehrsbedienung; wesentliche Verbesserung durch günstige Fahrpreise
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