8. Senat | REWIS RS 2023, 7485
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Streitjahr, Kostenerstattungsverfahren, Sonstige Vorsorgeaufwendungen, Teileinspruchsentscheidung, Einkommensteuerbescheid, Bundesfinanzhof, Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, Dienstleistungen, Basisabsicherung, Privat Krankenversicherte, Versorgungsniveau, Steuerpflichtiger, Stationäre Heilbehandlung, nichtselbständige Tätigkeit, Sächliches Existenzminimum, Wahlleistungen, Einspruchsentscheidung, Versicherungsschutz
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20.07.2023
Urteil
Zitiervorschlag: FG Nürnberg, Urteil vom 20.07.2023, Az. 8 K 431/22 (REWIS RS 2023, 7485)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 7485
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Krankenversicherungsbeiträge nur für eine Basisabsicherung abziehbar
Nur tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge sind abziehbar
Keine Abziehbarkeit der sog. "Praxisgebühr" als Sonderausgabe
(Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen aufgrund von § 53 Abs. 1 SGB V mindern Sonderausgabenabzug)
Steuerliche Behandlung der Bonusleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse