VG Augsburg, Urteil vom 25.07.2018, Az. Au 6 K 18.30234

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Gegenstand

Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für einen der gesetzlichen Wehrpflicht unterliegenden türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 6 K 18.30234

25.07.2018

VG Augsburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 25.07.2018, Az. Au 6 K 18.30234 (REWIS RS 2018, 5439)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 5439

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Referenzen
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Zitiert

10 C 25/10

10 C 23/12

1 VR 12/17

1 B 22/17

10 C 15/12

2 BvR 2259/17

2 BvR 1487/17

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