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29.09.2017
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
Zitiervorschlag: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.09.2017, Az. 1 Bf 179/17.AZ (REWIS RS 2017, 4511)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 4511
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Wiedereinsetzung in die Berufungszulassungsbegründungsfrist,weil Fristversäumung nicht ohne Verschulden
4 Bf 59/16.Z (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht)
Erfolglose Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen
verfristete Begründung eines Antrags auf Berufungszulassung, keine Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei Organisationsverschulden des Rechtsanwalts
Wiedereinsetzung nach Einsatz eines Boten