Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.08.2022, Az. VII ZR 95/22

7. Zivilsenat | REWIS RS 2022, 8593

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Tenor

Die Beschwerde des Beklagten zu 4 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 6. Zivilsenats des [X.] vom 4. April 2022 wird auf seine Kosten verworfen, weil die Beschwerde nicht rechtzeitig begründet worden ist (§ 544 Abs. 4, § 97 Abs. 1 ZPO).

Streitwert: bis 40.000 €

Halfmeier                                                   Jurgeleit                                              Graßnack

                                Sacher                                                           [X.]

Meta

VII ZR 95/22

24.08.2022

Bundesgerichtshof 7. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: ZR

vorgehend OLG Celle, 4. April 2022, Az: 6 U 47/21, Urteil

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.08.2022, Az. VII ZR 95/22 (REWIS RS 2022, 8593)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 8593


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 6 U 47/21

Oberlandesgericht Köln, 6 U 47/21, 20.08.2021.


Az. VII ZR 95/22

Bundesgerichtshof, VII ZR 95/22, 24.08.2022.


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