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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Beschwerde des Beklagten zu 4 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 6. Zivilsenats des [X.] vom 4. April 2022 wird auf seine Kosten verworfen, weil die Beschwerde nicht rechtzeitig begründet worden ist (§ 544 Abs. 4, § 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: bis 40.000 €
Halfmeier Jurgeleit Graßnack
Sacher [X.]
Meta
24.08.2022
Bundesgerichtshof 7. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZR
vorgehend OLG Celle, 4. April 2022, Az: 6 U 47/21, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.08.2022, Az. VII ZR 95/22 (REWIS RS 2022, 8593)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 8593
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Oberlandesgericht Köln, 6 U 47/21, 20.08.2021.
Bundesgerichtshof, VII ZR 95/22, 24.08.2022.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
I ZB 49/22 (Bundesgerichtshof)
IV ZR 61/16 (Bundesgerichtshof)
Streitwert bei einer Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer eines verurteilten Versicherers
III ZB 72/18 (Bundesgerichtshof)
Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen eines OLG
V ZR 237/22 (Bundesgerichtshof)
IV ZR 29/20 (Bundesgerichtshof)
Nichtzulassungsbeschwerde nach verlorenem Deckungsprozess gegen den Haftpflichtversicherer: Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten des Haftpflichtprozesses bezüglich der notwendigen …
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