Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.10.2013, Az. 6 B 24/13, 6 B 24/13 (6 C 30/13)

6. Senat | REWIS RS 2013, 2025

© Bundesverwaltungsgericht, Foto: Michael Moser

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Revisionszulassung; Zuverlässigkeit und persönliche Eignung im Waffenrecht


Tenor

Die Entscheidung des [X.] für das [X.] über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 28. Februar 2013 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Entscheidung in der Hauptsache.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren sowie für das Revisionsverfahren - insoweit vorläufig - auf 11 750 € festgesetzt.

Gründe

1

Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann dem Senat Gelegenheit geben, die Auswirkungen der Alkoholaufnahme auf die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung im Waffenrecht zu klären.

2

Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 52 Abs. 1 GKG; die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 i.V.m. § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Meta

6 B 24/13, 6 B 24/13 (6 C 30/13)

14.10.2013

Bundesverwaltungsgericht 6. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 28. Februar 2013, Az: 20 A 2430/11, Urteil

§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.10.2013, Az. 6 B 24/13, 6 B 24/13 (6 C 30/13) (REWIS RS 2013, 2025)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 2025

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

21 ZB 15.1718 (VGH München)

Erwerbs- und Besitzverbot von erlaubnisfreien Waffen und Munition


24 CS 20.1226, 24 CS 20.1260 (VGH München)

Entzug waffenrechtlicher und jagdrechtlicher Erlaubnis


24 CS 20.1010 (VGH München)

Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Zuverlässigkeit und Eignung - alkoholbedingter Verstoß gegen waffenrechtliche Verhaltensregeln


M 7 E 17.3174 (VG München)

Erteilung eines vorläufigen Jagdscheins sowie vorläufige Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse


24 CS 23.1565 (VGH München)

Widerruf der Waffenbesitzkarte, Tatsachen, die Bedenken gegen die persönliche Eignung begründen, Vorlage eines amts- oder …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.