Landgericht Bielefeld, Beschluss vom 15.07.2020, Az. 23 T 348/20

23. Zivilkammer | REWIS RS 2020, 5722

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

23 T 348/20

15.07.2020

Landgericht Bielefeld 23. Zivilkammer

Beschluss

Sachgebiet: T

Nachgehend: Bundesgerichtshof, XII ZB 352/20

Zitier­vorschlag: Landgericht Bielefeld, Beschluss vom 15.07.2020, Az. 23 T 348/20 (REWIS RS 2020, 5722)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 5722


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. XII ZB 352/20

Bundesgerichtshof, XII ZB 352/20, 25.11.2020.


Az. 23 T 348/20

Landgericht Bielefeld, 23 T 348/20, 15.07.2020.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

XII ZB 184/22 (Bundesgerichtshof)

Anforderungen an gerichtliche Genehmigung einer weiteren Unterbringung in geschlossener Einrichtung


XII ZB 95/16 (Bundesgerichtshof)

Betreuung: Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung bei Alkoholabhängigkeit


11 T 108/17 (LG Schweinfurt)

Weitere Genehmigung einer bereits langjährig währenden Unterbringung


XII ZB 389/11 (Bundesgerichtshof)

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anhörung des Betroffenen in Anwesenheit des Verfahrenspflegers nach Einholung des …


XII ZB 95/16 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

XII ZB 236/15

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.