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Kostenerstattung, Jugendhilfeleistungen nach Einreise, Örtliche Zuständigkeit für Hilfe für junge Volljährige, Geschützter Einrichtungsort
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Kostenerstattung, Jugendhilfeleistungen nach Einreise, Örtliche Zuständigkeit für Hilfe für junge Volljährige, Geschützter Einrichtungsort
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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08.06.2022
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 08.06.2022, Az. M 18 K 18.6176 (REWIS RS 2022, 2881)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 2881
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kostenerstattung (Abweisung), Örtliche Zuständigkeit, Einrichtungskette, gewöhnlicher Aufenthalt
5 C 25/11 (Bundesverwaltungsgericht)
Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege; Schutz der Einrichtungsorte; Hilfe zur Erziehung; Hilfe für junge Volljährige
12 S 1407/19 (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg)
Kostenerstattung unter Leistungsträgern; Jugendhilfemaßnahmen für einen unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber
5 C 13/15 (Bundesverwaltungsgericht)
Voraussetzungen der fortgesetzten Zuständigkeit gemäß § 86a Abs. 4 Satz 3 SGB 8
5 C 7/20 (Bundesverwaltungsgericht)
Örtliche Zuständigkeit des Trägers der Jugendhilfe für eine der Leistung nach § 19 SGB VIII …
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