Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.05.2020, Az. 3 StR 77/20

3. Strafsenat | REWIS RS 2020, 11593

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[X.]:[X.]:[X.]:2020:280520B3STR77.20.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
3
StR 77/20

vom
28. Mai 2020
in der Strafsache
gegen

wegen Totschlags
hier:
Vorführung des Angeklagten zu der Revisionshauptverhandlung

-
2
-
Der 3.
Strafsenat des [X.] hat am 28.
Mai 2020 gemäß §
350 Abs.
2 [X.] beschlossen:

Es wird davon abgesehen, den Angeklagten zu der [X.] über die Revision des Nebenklägers

A.

vorzu-
führen.

Gründe:
Das [X.] hat den Angeklagten wegen
Totschlags zu einer Frei-heitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Hauptverhandlung über die Revision des Nebenklägers

A.

, mit der dieser eine Verurteilung wegen Mordes er-
strebt, ist auf den 23.
Juli 2020 anberaumt. Der sich in Untersuchungshaft be-findende Angeklagte hat durch seinen Verteidiger Interesse bekundet, an der Hauptverhandlung teilzunehmen.
Der Senat hält die Vorführung des Angeklagten zum Termin nicht für ge-boten.
Die Revisionshauptverhandlung ist gemäß §
337 [X.] auf die rechtliche Nachprüfung des angefochtenen Urteils beschränkt. Eine eigene [X.] des Senats gemäß §
354 Abs.
1
und
1a [X.] kommt nach Akten-lage nicht in Betracht.
Besondere in der Person des Angeklagten liegende Um-stände, die eine Vorführung angezeigt
erscheinen lassen, sind nicht ersichtlich. Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten 1
2
3
-
3
-
erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird
(vgl. [X.], Beschluss vom 2.
April 2019 -
5
StR
685/18, NStZ
2019, 486; KK-[X.]/Gericke, 8.
Aufl., §
350 Rn.
10).
Schäfer
Spaniol
Paul

Anstötz
Erbguth

Vorinstanz:
[X.], [X.], 09.09.2010 -
133 [X.]/18 35 Ks 1/19

Meta

3 StR 77/20

28.05.2020

Bundesgerichtshof 3. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.05.2020, Az. 3 StR 77/20 (REWIS RS 2020, 11593)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 11593

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