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Übernahme der Kosten für die Teilnahme am Integrationskurs
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Übernahme der Kosten für die Teilnahme am Integrationskurs
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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27.11.2019
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 27.11.2019, Az. 6 K 19.01419 (REWIS RS 2019, 1060)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 1060
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Zwei-Jahresfrist, Fristbeginn, Fristüberschreitung, Integrationskurs, Teilnahmeberechtigung, Abschluss, Kostenbeitragserstattung
Integrationskurs, Kostenbeitragsteilerstattung, Sprachniveaunachweis, Kompetenzniveau, Ausländerrecht, Deutschtest, Teilnahme, Kursabschluss, Sprachprüfung, Soll-Vorschrift, Ermessensspielraum
Sozialgesetzbuch, Kostenbeitrag, Aufenthaltserlaubnis
8 L 2736/22 (Verwaltungsgericht Düsseldorf)
Unzureichenden Sprachkenntnisse müssen im Rahmen des § 9 Abs. 2 S. 3 AufenthG ihre Ursache …
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