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12.07.2017
Beschluss
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Greifswald, Beschluss vom 12.07.2017, Az. 5 B 1219/17 As HGW (REWIS RS 2017, 8157)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 8157
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel des italienischen Asylverfahrens
Inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis vor der Geburt und zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot nach der Geburt eines Kindes
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in Italien
Erfolgloser Eilantrag einer somalischen Staatsangehörigen gegen Überstellung nach Italien im Rahmen des Dublin-Verfahrens
Abschiebungsanordnung ist aus systematischen Erwägungen als Spezialvorschrift gegenüber der Abschiebungsandrohung anzusehen